Informationen zu Erwerbsscheinpflichigen Waffen

Waffen Koch


Mittwoch, 02.01.2008

Informationen zu Erwerbsscheinpflichigen Waffen

 

Zum Erwerb bzw. Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Erwerbsberechtigung.

Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb eines befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind immer getrennt zu transportieren.

Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind lediglich Gas- und Schreckschusswaffen sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden.

Der Erwerb einer Schusswaffe ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Berichtigung der Behörde vorzulegen.


Erwerbsberechtigungen:

Jagdschein

berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Langwaffenmunition

Waffenbesitzkarte (grün)
zum Erwerb von Schusswaffen (Kurzwaffen / Mehrlader-Langwaffen) mit Voreintrag

Waffenbesitzkarte (gelb)
für Sportschützen (nur Einzellader-Langwaffen)

Waffenbesitzkarte (rot)
für Waffensammler und Waffensachverständige

Munitionserwerbsschein
Berechtigung durch Eintrag in die Waffenbesitzkarte


Voraussetzungen

Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, persönliche Eignung, Sachkundenachweis, Bedürfnisnachweis (Ausnahme: Bei Erben wird kein Sachkunde- bzw. Bedürfnisnachweis gefordert), Vollendung des 18. Lebensjahres

Ihre Zuverlässigkeit wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde überprüft. Nachweis der Waffensachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen und bei Antragstellung mit vorzulegen.

Erst nach Eingang und Prüfung Ihrer Erwerbsberechtigung wird die Bestellung ausgeführt.

Bitte senden Sie uns Ihre Erwerbsberechtigung an folgende Adresse:

Waffen Koch
Hans-Böckler-Str. 55
D-59348 Lüdinghausen

Tel. 0 25 91 - 94 94 40
Fax 0 25 91 - 94 94 41

E-Mail
info@waffen-koch.de

Website
www.waffen-koch.de

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