Mittwoch, 02.01.2008
Informationen zu Erwerbsscheinpflichigen Waffen
Zum Erwerb bzw. Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Erwerbsberechtigung.
Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb eines befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind immer getrennt zu transportieren.
Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind lediglich Gas- und Schreckschusswaffen sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden.
Der Erwerb einer Schusswaffe ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Berichtigung der Behörde vorzulegen.
Erwerbsberechtigungen:
Jagdschein
berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Langwaffenmunition
Waffenbesitzkarte (grün)
zum Erwerb von Schusswaffen (Kurzwaffen / Mehrlader-Langwaffen) mit Voreintrag
Waffenbesitzkarte (gelb)
für Sportschützen (nur Einzellader-Langwaffen)
Waffenbesitzkarte (rot)
für Waffensammler und Waffensachverständige
Munitionserwerbsschein
Berechtigung durch Eintrag in die Waffenbesitzkarte
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, persönliche Eignung, Sachkundenachweis, Bedürfnisnachweis (Ausnahme: Bei Erben wird kein Sachkunde- bzw. Bedürfnisnachweis gefordert), Vollendung des 18. Lebensjahres
Ihre Zuverlässigkeit wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde überprüft. Nachweis der Waffensachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen und bei Antragstellung mit vorzulegen.
Erst nach Eingang und Prüfung Ihrer Erwerbsberechtigung wird die Bestellung ausgeführt.
Bitte senden Sie uns Ihre Erwerbsberechtigung an folgende Adresse:
Waffen Koch
Hans-Böckler-Str. 55
D-59348 Lüdinghausen
Tel. 0 25 91 - 94 94 40
Fax 0 25 91 - 94 94 41
E-Mail
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Website
www.waffen-koch.de
